Das Sicherheitsdreieck
Das Sicherheitsdreieck ist der von der luxemburgischen Aufsichtsbehörde eingerichtete Rechtsschutzmechanismus, der die Trennung der mit den Versicherungsverbindlichkeiten verbundenen Vermögenswerte von den eigenen Vermögenswerten des Unternehmens gewährleistet. Dieser Mechanismus wird durch eine dreiseitige Beziehung zwischen der Versicherungsgesellschaft, der Depotbank (die das Vermögen der Versicherungsnehmer verwahren wird) und dem Commissariat aux Assurances (CAA, der luxemburgischen Versicherungsaufsicht) konkretisiert.
Die Versicherungsgesellschaft muss die Vermögenswerte, die ihre Versicherungsverbindlichkeiten darstellen, auf einem separaten Konto ihres Eigenvermögens bei einer vom Commissariat aux Assurances zugelassenen Depotbank hinterlegen. Das CAA führt daraufhin regelmässige Kontrollen der versicherungstechnischen Rückstellungen der Versicherungsgesellschaft durch. Das CAA führt daraufhin regelmässige Kontrollen der versicherungstechnischen Rückstellungen der Versicherungsgesellschaft durch.
Das Superprivileg
Das Superprivileg ermöglicht es Versicherungsnehmern, bei einem Ausfall der Versicherungsgesellschaft von einem privilegierten Forderungsrecht zu profitieren, indem ihnen die Möglichkeit eingeräumt wird, ihr Vermögen vorrangig gegenüber jedem anderen Gläubiger - insbesondere dem Staat, den Sozialversicherungsträgern, den Aktionären und den Mitarbeitern - zurückzufordern.
Steuerneutralität
Luxemburg erhebt keine Steuern auf diesen Vertrag Luxemburg erhebt keine Steuern auf diesen Vertrag.