Allgemeine Geschäftsbedingungen – Übertragungsbonus

 

1. Diese Aktion gilt für alle Kunden, die derzeit ein Konto bei der Swissquote Bank Europe S.A. („Swissquote“) führen.

2. Um für den Bonus (bis zu 1.000 €) qualifiziert zu sein, muss der Kunde bis zum 30. April 2026 neue Vermögenswerte (Geldmittel oder Wertpapiere) auf das Konto übertragen:
- EUR 1'000 bei Übertragungen von 1'00'000 € oder mehr
- EUR 750 bei Übertragungen von 500,000 to 999,999 €
- EUR 500 bei Übertragungen von 250,000 € to 499,999 €
- EUR 200 bei Übertragungen von 50,000 € to 249,999 €

3. Der Wert des Kontos muss 12 Monate lang gleich oder höher sein als der Wert nach erfolgter Einlage (ohne Verluste aufgrund von Marktbewegungen). Andernfalls kann Swissquote Bank Europe das Konto nach eigenem Ermessen mit den Kosten des Angebots belasten.

4. Der Bonus wird dem Konto spätestens einen Monat nach Ablauf der 60-Tage-Frist gutgeschrieben.

5. Es gelten alle sonstigen regulären Gebühren und Tarife, z.B. gilt für Forex Spreads und den Telefonhandel die aktuelle Preisliste.

6. Dieses Angebot gilt nur einmal pro Konto. Antragsteller für Gemeinschaftskonten und Antragsteller für mehrere Konten können dieses Angebot nur einmal in Anspruch nehmen.

7. Dieses Angebot kann nicht zusammen mit anderen Angeboten genutzt werden.

8. Dieses Angebot gilt nicht für Forex-/CFD- oder Smart-Portfolio-Konten.

9. Swissquote Bank Europe behält sich das Recht vor, alle oder einen Teil der vorliegenden Geschäftsbedingungen ohne Vorankündigung zu ergänzen, zu ändern oder anzupassen. Zudem behält sich Swissquote Bank Europe das Recht vor, das vorliegende Angebot ohne Vorankündigung ganz oder teilweise durch ein anderes zu ersetzen oder es vollständig zurückzuziehen.

10. Dieses Angebot wird Ihnen von Swissquote Bank Europe unterbreitet und unterliegt den in Luxemburg geltenden Gesetzen und aufsichtsrechtlichen Bestimmungen sowie den dort allgemein geltenden und beachteten Gepflogenheiten bei Bankgeschäften.