AIA
Zur Unterstützung der Steuerbehörden im Kampf gegen weltweite Steuerhinterziehung hat die Organisation für Wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit («OECD») zusammen mit den G20 einen internationalen regulatorischen Rahmen zur Förderung der Steuertransparenz, bekannt als der Automatische Informationsaustausch in Steuersachen («AIA»), entwickelt. Er umfasst derzeit den gemeinsamen Meldestandard («Common Reporting Standard» oder «CRS»), der den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten beinhaltet und den bereits über 120 Länder eingeführt haben, darunter die Schweiz und alle anderen wichtigen Finanzplätze. Der CRS trat in der Schweiz am 1. Januar 2017 in Kraft und der erste Informationsaustausch fand 2018 statt. Ab dem 1. Januar 2026 wird der AIA-Rahmen um den Melderahmen für Kryptowerte («Crypto-Asset Reporting Framework» oder «CARF») erweitert. Dieser führt neue Sorgfalts- und Meldepflichten für Anbieter von Krypto-Anlage-Dienstleistungen ein, die mit relevanten Krypto-Anlage-Transaktionen befasst sind. Der erste Informationsaustausch findet im Jahr 2027 statt. Der AIA verpflichtet Finanzinstitute (wie Banken, Broker, Versicherungen und Vermögensverwalter) und Anbieter von Krypto-Anlage-Dienstleistungen (wie Kryptobörsen oder Wallet-Anbieter), Informationen über den steuerlichen Status ihrer Kunden und Kundinnen einzuholen. In den Fällen, in denen der Kunde/die Kundin in einem Land steuerlich ansässig ist, mit dem die Schweiz eine AIA-Vereinbarung geschlossen hat, ist das schweizerische Finanzinstitut oder der schweizerische Anbieter von Krypto-Anlage-Dienstleistungen verpflichtet, Angaben über die Identität des Kunden/der Kundin sowie gewisse Kontoinformationen an die Eidgenössische Steuerverwaltung zu melden, die diese Angaben anschliessend mit den Steuerbehörden in dem Partnerland (d.h. dem Land/den Ländern der steuerlichen Ansässigkeit des Kunden/der Kundin) austauscht.

Der AIA betrifft potentiell nicht ansässige Kontoinhaber, einschliesslich natürlicher Personen und juristischer Personen unabhängig von ihrer Rechtsform (einschliesslich Trusts, Stiftungen und Personengesellschaften). Die Meldung von Informationen im Rahmen des AIA findet im Allgemeinen nicht statt, wenn Sie in demselben Land wie das Finanzinstitut ansässig sind, was bedeutet, dass eine in der Schweiz ansässige Person nicht gemeldet wird, auch wenn das schweizerische Finanzinstitut bei der Anwendung des AIA dennoch gewisse Informationen über diese in der Schweiz ansässige Person erheben wird.
Wenn Sie Fragen zu Ihrer allgemeinen steuerlichen Situation haben oder eine Beratung zu den Auswirkungen des AIA für Sie benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater, da wir unsere Kunden weder in Steuerfragen beraten noch externe Steuerberater empfehlen oder vermitteln (keine externe Hotline). Wenn Sie Fragen zu den Informationen haben, die wir im Rahmen des AIA von Ihnen anfordern, steht Ihnen unser Customer Care Center gerne zur Verfügung.
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den folgenden FAQ. Dieser Hinweis dient nur zu Informationszwecken und sollte nicht als Beratung jeglicher Art, insbesondere steuerlicher Art, interpretiert werden. Er kann jederzeit geändert werden, insbesondere nach einer Änderung der Gesetze oder der Verfahren der zuständigen Behörden.