Einleitung
Ab dem 1. Januar 2025 hat die Schweizer Gesetzgebung die Möglichkeit eingeführt, Beitragslücken in der Säule 3a unter definierten Bedingungen auszugleichen. Dieser Artikel beschreibt, wie rückwirkende Beiträge zur Säule 3a funktionieren, welche Anspruchskriterien gelten und wie der Mechanismus in ein strukturiertes Altersvorsorgeplanungskonzept passt.
Einleitung
Säule 3a spielt eine zentrale Rolle in der privaten Altersvorsorge der Schweiz, indem sie freiwillige, steuerlich begünstigte Ersparnisse innerhalb eines regulierten Rahmens ermöglicht. Bis jetzt bot das System nur begrenzte Flexibilität für Personen, deren Beitragsmuster unterbrochen wurden. Ab dem 1. Januar 2025 dürfen berechtigte Personen für einen Zeitraum von zehn Jahren rückwirkend Beiträge in die Säule 3a leisten, wobei das erste Jahr, in dem ein rückwirkender Beitrag geleistet werden kann, 2025 ist. Mit anderen Worten: Ab dem 1. Januar 2026 können Einzelpersonen rückwirkend für das Jahr 2025 Beiträge in die Säule 3a leisten.
Dieser Artikel bietet einen Überblick über den Mechanismus, seine rechtlichen Grenzen, seine potenziellen Auswirkungen und die Überlegungen, die für seine Verwendung in der langfristigen Altersvorsorge relevant sind.
Beitragsmuster und Unterbrechungen der Säule 3a
Beiträge zur Säule 3a unterliegen jährlichen Höchstgrenzen und sind innerhalb dieser Grenzen vom steuerpflichtigen Einkommen abziehbar. In der Praxis sind die Beitragsmuster nicht immer kontinuierlich. Reduzierte Erwerbstätigkeit, Ausbildungszeiten, familiäre Unterbrechungen, Phasen der Selbstständigkeit oder vorübergehende Einkommensbeschränkungen können dazu führen, dass in einigen Jahren der maximale Beitrag nicht erreicht wird oder gar kein Beitrag geleistet wird.
Im Rahmen, der bis Ende 2024 gilt, verfällt die ungenutzte Beitragskapazität der Säule 3a jeweils am Ende des Geschäftsjahres. Sobald ein Jahr zu Ende ging, war die Möglichkeit, für dieses Jahr einen Beitrag zu leisten, endgültig verloren, unabhängig von zukünftigen Einkommensentwicklungen oder Änderungen des Beschäftigungsstatus.
Konzept der rückwirkenden Beiträge zur Säule 3a
Rückwirkende Beiträge zur Säule 3a ermöglichen es Einzelpersonen, in einem späteren Geschäftsjahr zusätzliche freiwillige Beiträge zu leisten, um zuvor ungenutzte Beitragskapazitäten der Säule 3a auszugleichen. Eine Beitragslücke wird als die Differenz zwischen dem gesetzlich erlaubten Höchstbeitrag für ein bestimmtes Jahr und dem in diesem Jahr tatsächlich gezahlten Betrag definiert.
Ab 2025 können anrechenbare Beitragslücken durch rückwirkende Beiträge in der Säule 3a ausgeglichen werden, sofern die gesetzlichen Bedingungen und quantitativen Höchstgrenzen eingehalten werden. Jeder rückwirkende Beitrag zur Säule 3a wird dem Säule 3a-Konto in dem Jahr gutgeschrieben, in dem er geleistet wird, und wird in der Steuererklärung für dieses Jahr zusätzlich zum regulären Säule 3a-Beitrag ausgewiesen.
Zeitlicher Umfang und rechtliche Beschränkungen
Der rückwirkende Beitragsmechanismus gilt ausschliesslich für Beitragslücken, die ab dem Geschäftsjahr 2025 entstehen. Beitragslücken aus früheren Jahren bleiben ausserhalb des Geltungsbereichs des Rahmens und können nicht ausgeglichen werden.
Darüber hinaus unterliegen rückwirkende Beiträge einer gleitenden Verjährungsfrist von zehn Jahren. Zu jedem beliebigen Zeitpunkt sind nur Beitragslücken aus den vorangegangenen zehn Steuerjahren förderfähig. Sobald dieser Zeitraum verstrichen ist, erlischt die Möglichkeit, die Lücke auszugleichen. Dieser Ansatz führt eine begrenzte Rückwärtsflexibilität ein, während die jährliche Struktur beibehalten wird, die die Säule 3a charakterisiert.

Berechtigungsvoraussetzungen
Rückwirkende Beiträge zur Säule 3a unterliegen kumulativen Berechtigungsbedingungen. Alle Bedingungen müssen erfüllt sein, damit ein Beitrag erlaubt ist.
Die betreffende Person muss in der Schweiz einer Erwerbstätigkeit nachgehen und sowohl im Jahr, in dem der rückwirkende Beitrag geleistet wird, als auch im Jahr, in dem die Beitragslücke entstanden ist, AHV-Beiträge entrichten. Beitragslücken aus Jahren ohne AHV-pflichtiges Einkommen sind ausgeschlossen.
Der maximale Säule 3a-Beitrag für das laufende Steuerjahr muss vollständig bezahlt werden, bevor ein rückwirkender Beitrag geleistet werden kann. Rückwirkende Beiträge ergänzen daher die regulären Beiträge der Säule 3a und können diese nicht ersetzen.
Rückwirkende Einzahlungen sind nicht erlaubt, wenn innerhalb der letzten fünf Jahre vor dem ordentlichen Rentenalter Guthaben aus der Säule 3a bezogen wurden. Sobald die Auszahlungen beginnen, wechselt das System in die Dekumulationsphase, und es sind keine weiteren rückwirkenden Beiträge mehr zulässig.
Jede Beitragslücke darf nur einmal kompensiert werden. Teilweise Lücken können im Rahmen der geltenden jährlichen Obergrenze ganz oder teilweise kompensiert werden.
Beitragsgrenzen und jährliche Maximalbeträge
Rückwirkende Beiträge zur Säule 3a unterliegen denselben gesetzlichen jährlichen Höchstgrenzen wie reguläre Beiträge zur Säule 3a. In einem beliebigen Geschäftsjahr darf die Summe der regulären und rückwirkenden Beiträge zur Säule 3a den jeweils geltenden Höchstbetrag nicht überschreiten.
Wichtig ist, dass rückwirkende Beiträge stets auf die niedrigere gesetzliche Obergrenze (3a-Kleinbetragsgrenze) beschränkt sind, selbst für Personen, die normalerweise aufgrund ihres Rentenstatus Anspruch auf eine höhere jährliche Grenze hätten. Für 2026 beträgt diese Referenzobergrenze CHF 7’258. Infolgedessen könnten Personen mit mehreren Beitragslücken mehrere Jahre benötigen, um diese vollständig auszugleichen, da frühere Fehlbeträge nur schrittweise innerhalb dieser Standardobergrenze ausgeglichen werden können.
Betriebliche Umsetzung
Bei Swissquote werden rückwirkende Beiträge der Säule 3a gemäss den Anweisungen auf der Plattform 3a Easy verarbeitet. Kunden füllen zunächst das Formular „Antrag auf rückwirkende Beitragszahlung“ aus, unterschreiben es und senden das Formular zusammen mit allen darin aufgeführten erforderlichen Belegen per Post an Swissquote. Nach Einreichung der Unterlagen überweist der Kunde den entsprechenden Betrag auf das für rückwirkende Beiträge vorgesehene Konto der Stiftung Swissquote 3. Säule. Sobald Swissquote die Dokumente erhalten und deren Vollständigkeit und Gültigkeit überprüft hat, wird der rückwirkende Beitrag automatisch vom Konto der Stiftung auf das 3a Easy-Konto des Kunden übertragen.
Steuerbehandlung
Aus steuerlicher Sicht werden rückwirkende Beiträge zu Säule 3a genauso behandelt wie reguläre Beiträge zu Säule 3a. Der gezahlte Betrag ist im Jahr der Beitragszahlung bis zur jährlichen Obergrenze vom steuerpflichtigen Einkommen abzugsfähig. Es gibt keine rückwirkende Anpassung der vorherigen Steuerjahre.
Bei der Auszahlung werden die Vermögenswerte der Säule 3a, einschliesslich rückwirkend eingezahlter Beträge, getrennt von anderen Einkünften zu einem reduzierten Steuersatz besteuert, gemäss den zum Zeitpunkt der Auszahlung geltenden kantonalen Vorschriften.
Analytische Überlegungen
Die Angemessenheit von rückwirkenden Beiträgen zur Säule 3a hängt von den individuellen Umständen ab und sollte im weiteren finanziellen Kontext bewertet werden. Zu den Faktoren, die relevant sein könnten, gehören Einkommensstabilität, Grenzsteuersatz, verbleibende Ansparzeit und Liquiditätsanforderungen.
Personen mit variablen Einkommensprofilen könnten erwägen, in Jahren mit höherem steuerpflichtigen Einkommen rückwirkend Beiträge zu leisten, da der Steuerabzug im Jahr der Beitragszahlung realisiert wird. Ein längerer verbleibender Investitionshorizont erhöht das Potenzial von zusätzlichem Kapital innerhalb des steuerlich privilegierten Rahmens. Gleichzeitig erhöhen rückwirkende Beiträge das Kapital, das bis zu gesetzlich festgelegten Auszahlungsereignissen gesperrt ist, was eine Berücksichtigung des zukünftigen Liquiditätsbedarfs erfordert.
Anschauliches Beispiel
Christopher, 43, hatte zwischen 2025 und 2027 eine reduzierte Beschäftigung und nutzte die Beitragsgrenzen der Säule 3a in diesen Jahren nicht vollständig aus. Im Jahr 2031, nach der Rückkehr zur Vollzeitbeschäftigung und einem höheren steuerpflichtigen Einkommen, leistet die Person den maximalen Beitrag zur Säule 3a für das Jahr und zahlt rückwirkend einen Beitrag von insgesamt CHF 5'800, um frühere Beitragslücken auszugleichen. Der Betrag wird im Jahr 2031 vom zu versteuernden Einkommen abgezogen, erhöht das Vermögen der Säule 3a und bleibt investiert, bis die Auszahlungsbedingungen erfüllt sind. Dieses Beispiel ist illustrativ und stellt keine persönliche Beratung dar.

Rolle innerhalb eines strukturierten Ruhestandsansatzes
Rückwirkende Beiträge sind als Korrekturmechanismus gedacht und nicht als Ersatz für das regelmässige Sparverhalten. Ein strukturierter Rentenansatz kombiniert in der Regel konsistente Beiträge zur Säule 3a, eine Anlageausrichtung entsprechend der Risikotoleranz, die Abstimmung mit den Leistungen der beruflichen Vorsorge und eine geplante Entnahmesequenz. Innerhalb dieses Rahmens können rückwirkende Beiträge zu einer grösseren Konsistenz beitragen, ohne die grundlegende Rolle der Säule 3a zu verändern.
Der Inhalt dieses Artikels dient ausschliesslich zu Weiterbildungszwecken. Er stellt keine Anlageberatung, Finanzempfehlungen oder Werbematerial dar.







